Der neue Punktekatalog – Darauf müssen Sie achten

Seit dem 01.Mai 2014 ist jetzt die viel diskutierte und mittlerweile eigentlich ausreichend besprochene Punktereform des ehemaligen Bundesverkehrsministers Ramsauer in Kraft. Das ehemalige Verkehrszentralregister wurde in Fahreignungsregister umbenannt und beinahe der gesamte alte Punktekatalog wurde radikal umgekrempelt.

Mehrere Monate nach der Umstellung wissen viele Verkehrsteilnehmer immer noch kaum etwas über das neue System. Wen betrifft es? Was hat sich geändert? Und was passiert eigentlich mit den Altlasten? – Fragen über Fragen.

Für welche Delikte gibt es überhaupt Punkte?

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Neue Punktekatalog Blitzer © Tim Reckmann / pixelio.de

Seit dem ersten Mai werden nur mehr Ordnungswidrigkeiten über 60 Euro und Verkehrsstraftaten im neuen Register vermerkt. Viele andere Delikte für die man früher auch Punkte kassiert hätte wie zum Beispiel unberechtigtes Befahren von Umweltzonen, Beleidigungen im Straßenverkehr und Verstöße gegen behördliche Fahrverbote sind ersatzlos gestrichen worden. Bestehende Eintragungen für diese Delikte werden beim Übertragen automatisch gelöscht.

Der Punktetacho im neuen Punktekatalog

Dieses neue Instrument ersetz den alten Punktekatalog, der auf verschiedenen Warnstufen und maximal 18 Punkten basierte.

Beim neuen Tacho gibt es nur mehr drei verschiedene Phasen:

•Grün – Vormerkung (1-3 neue Punkte):
Keine weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.

•Gelb: Ermahnung (4-5 neue Punkte):
Der Kraftfahrer wird ermahnt. Als zusätzliche Maßnahme kann dem Verkehrsteilnehmer die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau nahegelegt werden.

•Rot: Verwarnung (6-7 neue Punkte):
Der Delinquent wird von der Behörde verwarnt. Danach muss er an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar teilnehmen und kann im Gegensatz zu freiwilligen Teilnehmern durch dieses keine Punkte mehr abbauen. Sollten der Betroffene nicht am Seminar teilnehmen droht der Entzug der Fahrerlaubnis von Amts wegen.

•Fahrverbot: Mindestens 6 Monate (8+ neue Punkte)

Was passiert mit bestehenden Punkten?

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Neue Punktekatalog Altlasten © Tony Hegewald / pixelio.de

Wenn ein Verkehrsteilnehmer bereits Punkte im alten Verkehrszentralregister gesammelt hat, werden diese nach einem festgelegten Schlüssel umgewandelt und ins Fahreignungsregister übertragen. Einige Fahrer profitieren von der bereits erwähnten Streichung nicht mehr vormerkungspflichtiger Delikte aus dem Punktekatalog.

Umrechnung:

1-4 alte Punkte –> 1 neuer Punkt
4-5 alte Punkte –> 2 neue Punkte
6-7 alte Punkte –> 3 neue Punkte
8-10 alte Punkte –> 4 neue Punkte
11-13 alte Punkte –> 5 neue Punkte
14-15 alte Punkte –> 6 neue Punkte
16-17 alte Punkte –> 7 neue Punkte
18+ alte Punkte –> 8 neue Punkte + Fahrverbot

Worauf sollte nach der Punktereform besonders geachtet werden?

Viele Autofahrer profitieren von dieser Neuregelung. Da zahlreiche Delikte nicht mehr im Register vorgemerkt werden, verlieren einige Dauerverkehrssünder den Führerschein erst deutlich später.

Andererseits wird bei Delikten wie Telefonieren im Straßenverkehr und leichten Trunkenheitsfahrten viel schneller ein Fahrverbot ausgesprochen.

Auch das neue Verjährungsmodell ist durchaus vorteilhaft. Im Gegensatz zu früher verjähren die Punkten jeweils für sich und nicht mehr kollektiv. So haben neue Verstöße keine aufschiebende Wirkung mehr für die Verjährung von Altlasten.

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